Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Tierbesitzer sichert zu, ein gesundes Tier abgegeben zu haben.

2. Im Krankheitsfall sind wir berechtigt und verpflichtet, das Tier von einem Tierarzt unserer Wahl behandeln zu
    lassen. Nach Möglichkeit wird der Tierarzt aufgesucht, bei dem das Tier bereits bekannt ist.

3. Im Falle einer Erkrankung entscheidet der Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf.
    Die Kosten für Behandlung und Medikamente sind vom Tierbesitzer zu übernehmen.
    Für eine Tierarztfahrt werden 15 Euro berechnet.

4. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust des Tieres, die durch unvorhersehbare Umstände eintreten, wird keine  
    Haftung übernommen.

5. Auch für Schäden an Transportboxen, Käfigen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6. Die Rechnung des Pensionsaufenthaltes wird am Tag der Abholung vom Besitzer bar beglichen.
    Überweisung nur mit Sonderregelung!

7. Sollte das Tier zum vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, wird telefonisch eine Verlängerung vereinbart.
    Ansonsten ist die Pension berechtigt, nach 14 Tagen das Tier an den Tierschutz weiterzugeben.
    Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Tierbesitzers.

8. Falls Rechnungen nicht beglichen werden, werden diese durch den Rechtsanwalt eingeklagt.

9. Alle diese Punkte gelten natürlich auch, wenn Sie mehrere Tiere abgegeben haben.

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